Badminton-Fun-Grew Chemnitz

4. März 2019, gepostet in Wir werden erwachsen

Die Vereinsfrage

Wir haben es geschafft, über ein Jahr existiert die Grew bereits. Viele Freunde haben sich gefunden und eine menge Leute haben mit uns den Spaß am Badminton entdeckt. Mittlerweile gibt es genug Stammspieler um nun endlich sagen zu können: “Wir machen Ernst!” Zusammen mit unseren zahlreichen Gastspielern haben wir bereits über 30 nette Leute aufs Feld gebracht. Nun sind wir bereit ein richtiger Verein zu werden.

Doch warum?

Es geht uns nicht darum einen Zwang zu erzeugen, es geht mehr darum flexibler zu werden und mehr Menschen zu erreichen. Denn als Verein gibt es für alle Mitglieder einen finanziellen Vorteil. Für zwei Stunden spielen im Sportcenter bezahlt jeder von uns pro Veranstaltung etwa 8-10 Euro. Als Verein bekommen wir das Recht eine Sporthalle für ca. 3,20 Euro die Stunde zu mieten (Privat ca. 18 Euro/h). Das heißt bei einer Spielerzahl von 8 Spielern, bezahlt jeder Spieler pro Treffen nur noch etwa 0,75 Euro. Das ergibt einen Jahresbeitrag von rund 40 €.

Außerdem bekommen wir einen coolen Vereins”Tag” wie SV (Sportverein) oder Suff (Spiel – und Freizeitfreunde). Eine Abstimmung hierzu erfolgt allerdings noch intern.

Des Weiteren erwerben wir durch den Verein das Recht der Teilnahme an offiziellen Turnieren.

 

Bedingungen zur Gründung eines Vereins

Die Vereinsgründung ist an Auflagen gebunden. Folgendes müssen wir vorweisen bzw. beachten:

  • zur Gründung sind mindestens 7 feste Mitglieder notwendig
  • Es muss eine Gründungsversammlung abgehalten werden, in dieser Vorstand und bevollmächtigte Personen gewählt werden. Für den Vorstand gibt es 5 Rollen zu vergeben:
    • Vorsitzender
    • stellvertretender Vorsitzender
    • Schatzmeister
    • Schriftführer
    • ein weiteres Vorstandsmitglied
      Von den ersten drei Vorstandsmitgliedern wird der Verein in der Öffentlichkeit vertreten. Das heißt, dass auch nur diese drei ins Vereinsregister eingetragen werden.
  • Eine mindestens 3-seitige Vereinssatzung muss erarbeitet, von mindestens 7 Mitgliedern der Versammlung unterschrieben und diese notariell beglaubigt werden. In der Satzung sind die verbindlichen Regeln des Vereins niedergeschrieben.

 

Nötige Angaben für die Erstanmeldung

Die Anmeldung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Gründung/ Tag der Errichtung der Satzung
  • Vereinssitz
  • Gewählte Vorstandsmitglieder mit Funktion, Name, Vorname, Geb. -datum und Wohnort
  • Vertretungsmacht des Vorstandes
  • ladungsfähige Anschrift (§ 15 VRV)

Zusätzlich sind zur Anmeldung eine Abschrift der Satzung mit mindestens 7 Unterschriften der Gründungsmitglieder und dem Tag er Errichtung beizufügen. Des Weiteren wird das Gründungsprotokoll (Urkunde über die Bestellung des Vorstandes) benötigt.

 


verfasst von Martin